Wir möchten heute, am Valentinstag, einen Kontrapunkt setzen und nicht „All you need is love“ trällern, sondern die Kehrseite einer Ehe beleuchten. Was passiert eigentlich, wenn sich Frauen scheiden lassen? Darüber berichten unsere Korrespondentinnen aus Frankreich, Russland, Israel und Ghana.
Von Carolin Küter, Lyon
Scheidungen sind in Frankreich so normal wie in Deutschland und anderen mittel- und westeuropäischen Ländern: Laut nationalem Statistikinstitut „Insee“ werden 44 Prozent der Ehen geschieden. Frauen spielen dabei die entscheidende Rolle: Etwa 70 Prozent der Scheidungen werden auf ihren Wunsch hin ausgelöst, das berichteten in den vergangenen Jahren immer wieder französische Medien. Wenn sie sich zu diesem Schritt entscheidet, ist die Französin in der Regel 41 Jahre alt – und damit zwei Jahre jünger als ein Mann, der sich in Frankreich scheiden lässt.
Interessant ist, dass Hochzeitspaare in Frankreich generell immer älter werden. Während heterosexuelle französische Männer, die zum ersten Mal den Bund fürs Leben eingehen, heutzutage im Durchschnitt knapp 35 Jahre alt sind, ist ihre Partnerin 32 Jahre alt und damit in der Regel ein Jahr älter als die durchschnittliche ledige Deutsche, die beschließt, zu heiraten. Möglicherweise lassen sich die Französinnen aber auch mehr Zeit mit der Ehe als ihre Nachbarinnen, weil sie vorher schon „verpacst“ waren: Die vor fast 20 Jahren eingeführte Zivilehe, „Pacs“ genannt, gibt Paaren ähnliche Rechte wie bei einer Eheschließung, ist aber mit deutlich weniger Aufwand aufzulösen. Eine Option, die vor allem bei jungen und gut ausgebildeten Französinnen und Franzosen, die in Großstädten leben, immer beliebter wird.
Französinnen sind also relativ alt, wenn sie sich entscheiden zu heiraten und entscheidungsfreudiger als Franzosen, wenn es darum geht, den Bund fürs Leben zu annullieren. Ein Zeichen dafür, dass sie immer unabhängiger und selbstbestimmter werden? Ja, sagen Soziologen, die in französischen Medien zitiert werden: Frauen seien anspruchsvoller geworden. Sie verlangen, dass ihr Partner sich mit ihnen weiterentwickelt, sie persönlich anerkennt. Sie wollten das Beste für sich. Das bedeutet allerdings meistens auch weniger Geld. Französinnen gehen mit der Scheidung immer noch ein wirtschaftliches Risiko ein: Ihr Lebensstandard sinkt nach einer Trennung um durchschnittlich 19 Prozent, während Franzosen in der Regel nur mit Einbußen von 2,5 Prozent rechnen müssen.
Putins angebliche Tochter Ekaterina Tichonowa lässt sich scheiden – das will die Agentur Bloomberg von vier anonymen Quellen erfahren haben und vermeint auch zu wissen, dass ihr Noch-Ehemann dadurch Firmenanteile im Wert von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro am Petrochemie-Konzern „Sibur“ verliere. Denn die habe er nur als Mitglied der Familie Putin halten dürfen, hieß es.
Normalerweise sind es in Russland die Frauen, die bei einer Scheidung – zumindest finanziell – einen schlechten Deal machen: Kinderlosen Frauen steht bei kurzen Ehen von weniger als fünf Jahren oft nicht einmal Unterhalt zu. Falls doch, fällt er nicht üppig aus, da er am Existenzminimum von umgerechnet 160 Euro im Monat bemessen wird. Bei Müttern muss ihr ohnehin niedrigeres Einkommen dann für sie und ihre Kinder reichen, denn viele geschiedene Väter beteiligen sich nicht mehr an der Erziehung und Versorgung oder haben gleich gar keinen Kontakt mehr zu ihren Familien. „Eine traditionelle russische Familie besteht aus Mutter, Oma, Kind“, wird in Russland oft gewitzelt, weil Scheidungen so alltäglich sind.
Mehr als die Hälfte aller Ehen geht in die Brüche, die meisten dauern nur wenige Jahre an. Als Gründe führen Soziologen vor allem Alkoholismus, Geldprobleme und beengte Wohnverhältnisse an. Oft genug spielen die drei Faktoren zusammen oder sind das Ergebnis des Umstands, dass ein junges Paar mit dem Eheleben und den alltäglichen Herausforderungen überfordert ist. Denn geheiratet wird in Russland vergleichsweise jung: Bei der ersten Hochzeit waren Männer nach Angaben der staatlichen Statistikbehörde „Rosstat“ im Jahr 2016 durchschnittlich nicht einmal 28 Jahre alt, Frauen unter 25.
Die formale Prozedur einer Scheidung ist in Russland vergleichsweise einfach: Gegen eine Gebühr von zwanzig Euro wird die Ehe beim Standesamt gelöst, einen Monat später ist die Scheidung rechtskräftig. Es gibt weder ein Trennungsjahr noch einen Versorgungsausgleich. Den Scheidungsgrund muss das Amt ebenso wenig festlegen wie Unterhalts- und Sorgerechtsansprüche – um die geht es dann vor Gericht.
Von Mareike Enghusen, Tel Aviv
Zu den Eigentümlichkeiten des israelischen Staates gehört, dass zwei grundverschiedene Rechtssysteme nebeneinander existieren: Während das staatlich-säkulare Rechtssystem Strafrecht, öffentliches und weite Teile des Zivilrecht abdeckt, sind religiöse Gerichte für das Personenstandsrecht zuständig – also auch Hochzeit und Scheidung.
In Israel gibt es keine zivile Hochzeit: Juden, egal ob säkular oder orthodox, heiraten vor dem Rabbiner, Angehöre der muslimischen und christlichen Minderheiten vor ihren jeweiligen geistlichen Autoritäten. Das Gleiche gilt prinzipiell für Scheidungen. Zwar können Israelis wählen, ob sie dafür vor ein ziviles oder religiöses Gericht ziehen. Doch auch die zivilen Richter sind angehalten, sich an den Scheidungsregeln der jeweiligen Konfession zu orientieren.
Allerdings wurden manche jahrtausendalten Traditionen im Sinne der modernen israelischen Rechtsordnung aufgeweicht: Werden etwa im Islam die Kinder ab einem gewissen Alter dem Vater zugesprochen, geben die israelischen Schariagerichte – unter Berücksichtigung des Kindeswohls – häufig der Mutter das Sorgerecht. Andere Traditionen halten sich hartnäckiger: Dass muslimische Männer sich ohne Einverständnis ihrer Frau schnell und unbürokratisch scheiden lassen können, akzeptieren auch Israels Schariarichter.
Im jüdischen Sektor gilt wiederum bis heute, dass die Frau für eine Scheidung das schriftliche Einverständnis ihres Mannes benötigt, ein sogenanntes „Gett“-Dokument. Verweigert der Mann die Herausgabe desselben, gilt die Frau als „Agunah“, als angekettete Frau. Will eine „Agunah“ mit einem neuen Partner eine Familie gründen, gelten ihre Kinder nach jüdischem Recht als illegitim.
Seit einigen Jahren verhängen Rabbinergerichte verstärkt Strafen gegen scheidungsunwillige Männer, um diese zur Herausgabe des „Gett“ zu zwingen. Dennoch gibt es immer wieder Fälle von Frauen, die jahre- und manchmal jahrzehntelang an ihren Ex-Partner „gekettet“ sind. Der Film „Gett: Der Prozess der Viviane Amsalem“ aus dem Jahr 2014 handelt beispielsweise von einer Israelin, die verzweifelt um eine Scheidung kämpft.
Diese Hürden auf dem Weg zur Trennung verhindern allerdings nicht, dass die Scheidungsraten in Israel, die leicht unter dem OECD-Durchschnitt liegen, langsam, aber stetig steigen – insbesondere im ultraorthodoxen Sektor, und das obwohl Scheidung häufig mit sozialem Stigma verbunden ist.
In Ghana sind Frauen und Männer seit 1992 verfassungsrechtlich gleichgestellt. Um die traditionellen Werte und Normen des Landes zu bewahren, erkennt die ghanaische Verfassung jedoch auch weiterhin das Recht der einzelnen Ethnien („Gewohnheitsrecht“) sowie das islamische Recht an. Das führt zu rechtlichen Unklarheiten. So können Hochzeiten in Ghana vollzogen und genauso aufgelöst werden.
Irene Aborchie-Nyahe ist Leiterin des „Legal Assistance Network-Ghana“ und führendes Mitglied von FIDA-Ghana, dem ghanaischen Ableger der „International Federation of Women Lawyers“. Sie rät Frauen davon ab, Scheidungen auf traditionellem Wege durchzuführen: „Nur eine gerichtliche Lösung kann Fragen nach dem Unterhalt des Kindes sowie Sorge- und Eigentumsrecht klären.“
Wenn bei einer Scheidung nach dem Gewohnheitsrecht die Frau als im Unrecht gilt, können ihre Angehörigen dazu verpflichtet werden, den Brautpreis zurückzubezahlen – ein Risiko, das eine Frau davon abhalten kann, eine Scheidung überhaupt erst in Erwägung zu ziehen. Frauen können sich zudem meist keinen Anwalt leisten, um für ihre Rechte einzustehen. FIDA-Ghana kritisiert deshalb nicht nur öffentlich die Unterschiede in der ghanaischen Rechtsprechung, die Organisation klärt auch Frauen über ihre Rechte auf und vertritt sie vor Gericht.
Generell entwickelt sich die Gleichberechtigung im Scheidungsprozess aber positiv, meint Aborchie-Nyahe. Vor allem ein Präzedenzfall aus dem Jahr 2012 stimmt sie optimistisch: Erstmalig beschloss das Gericht, dass alles eheliche Eigentum nach der Scheidung gleichmäßig zwischen den betroffenen Ehepartnern aufgeteilt werden soll. „Diese Entscheidung hat viel erreicht für Frauen in Ghana, die einen Scheidungsprozess anstreben: Sie können jetzt auf Gerechtigkeit hoffen“, so die Aktivistin. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag, der nach dem erfolgreichen Fall von 2012 erarbeitet worden ist, wurde zuletzt jedoch abgelehnt.