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Abschied vom Rechtsstaat?
Juristinnen kritisieren Ausnahmezustand in Frankreich

6. April 2016 | Von Carolin Küter
Im Ausnahmezustand hat die Polizei mehr Macht. Die Kritikerinnen fürchten, dass dies auf Dauer gilt. Foto: Ministère de l'intérieur/Dicom/A.Lejeune

Der Terror verändert Frankreich – auch von innen. Seit den Attentaten in Paris im November gilt der Ausnahmezustand, der die Grundrechte der Bürger einschränkt. Kritikerinnen befürchten, dass sich das Land auf Dauer vom Rechtsstaat verabschiedet. Denn bereits jetzt haben Polizei und Regierung ihrer Ansicht nach zu viel Macht.

 Von Carolin Küter, Lyon 

Virginie Proton ist sauer. Wenn sie darüber spricht, wie ein Polizeikommando in das Haus ihrer Hilfsorganisation für obdachlose Frauen eindrang und die Zimmer der Bewohnerinnen durchsuchte, hebt sich die Stimme der 34-jährigen Vizepräsidentin von „Baytouna“.

Die von Freiwilligen getragene und durch Spenden finanzierte muslimische Organisation hilft obdachlosen Frauen. Sie beherbergt diese in einem Haus in Argenteuil, unweit von Paris. Auch wenn die Organisation prinzipiell für Frauen aller Religionen offen ist, haben laut Proton bisher nur Muslima die Hilfe von „Baytouna“ in Anspruch genommen. Oft seien sie von ihren Familien oder Männern verstoßen worden und fänden sich deswegen auf der Straße wieder. Nach den Attentaten vom 13. November 2015 geriet die Organisation in den Fokus der Ermittler.

Proton berichtet, was sich laut den Erzählungen der Betroffenen zugetragen hat: Am Abend des 8. Dezember rückten etwa 15 Polizistinnen und Polizisten an. Sie durchsuchten zunächst das Nachbarhaus, wo eine Frau mit zwei Kindern lebt, die laut Proton nichts mit „Baytouna“ zu tun hat. Anschließend stürmten sie das Haus der Organisation. Die Beamten durchsuchten das Gebäude und die anwesenden Bewohnerinnen. Eine von ihnen wurde mit einer Waffe bedroht. Anstatt nach den Schlüsseln für die Zimmertüren zu fragen, brachen sie die Schlösser gewaltsam auf. Drei Türen und eine Wand wurden demoliert.

Etwa anderthalb Stunden später zog die Polizei wieder ab. „Sie haben die Frauen kaum etwas gefragt“, so Proton, „nur alles auf den Kopf gestellt.“ Die Freiwilligen der Organisation waren nicht von den Behörden über die Durchsuchung informiert worden. Auf der Polizeiwache verwies man sie auf derzeit geltende Notstandsgesetze. Denn: Der nach den Attentaten in Paris verhängte Ausnahmezustand sieht unter anderem vor, dass es für Hausdurchsuchungen keinen richterlichen Beschluss mehr braucht.

Das heißt, regionale Regierungen entscheiden jetzt, ob solche Maßnahmen ergriffen werden, erklärt Laurence Junod-Fanget, Präsidentin der Anwaltskammer im ostfranzösischen Lyon. Die Polizei gibt Informationen über mutmaßliche islamistische Attentäter oder Mitwisser an den Präfekten, den Vertreter der Zentralregierung in den regionalen Verwaltungen, weiter. Dieser prüft, ob es ausreichende Gründe für eine Hausdurchsuchung gibt. Allerdings seien die Begründungen oft vage, so Junod-Fanget.

(c) Jean-Luc Mege
Laurence Junod-Fanget kämpft als Präsidentin der Anwaltskammer in Lyon gegen die Antiterrorgesetze. (c) Foto: Jean-Luc Mege

Ein großes Problem seien Blankopapiere, die sogenannten „notes blanches“: Dokumente der Geheimdienste, die von niemanden unterschrieben wurden, nicht datiert sind und auf denen beispielsweise stehe, ein Verdächtiger habe vor drei Jahren Kontakt mit jemandem gehabt, der mittlerweile als Dschihadist in Syrien kämpfe. „Das sind Angaben, die man nicht kontrollieren kann“, sagt die Anwältin. Die Rechte der Verteidigung seien somit stark eingeschränkt.

Zudem werden Verdächtige von den Maßnahmen überrascht und können sich erst im Nachhinein einen Anwalt nehmen. Dann sei der Schaden jedoch bereits angerichtet, beklagt Junod-Fanget. Wer eine Hausdurchsuchung erlebe, ziehe in vielen Fällen auch den Verdacht der Nachbarn auf sich. Oft gebe es Gerüchte, Betroffene würden stigmatisiert. Sie geht davon aus, dass viele, die ins Visier der Behörden geraten sind, deren Entscheidung aus Scham oder Angst nicht juristisch anfechten.

„Der Staat macht, was er will“

Auch Virginie Proton hat keine Lust, gegen die Hausdurchsuchung bei „Baytouna“ vorzugehen. „Der Staat macht, was er will. Wir werden doch nicht unsere Zeit verschwenden und uns mit ihm anlegen“, sagt sie. Tage nach der Polizeiaktion fand die Organisation den Hausdurchsuchungsbefehl, den die Polizisten einer der Frauen in die Hand gedrückt hatten, in einem der durchwühlten Zimmer. Darauf stand zur Begründung, bei der Organisation „verkehren Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden“, so Proton. Daraufhin schrieb sie einen Brief an die Präfektur mit der Bitte um eine Stellungnahme. Eine Antwort bekam sie bislang nicht.

Von einer Journalistin erfuhr sie, den beherbergten Frauen sei vorgeworfen worden, sie hätten Ehemänner, die sich in Syrien aufhielten. Die für die Hausdurchsuchung bei „Baytouna“ zuständige Präfektur des Département Val d’Oise reagierte nicht auf eine Anfrage für eine Stellungnahme. Doch offenbar konnte die Polizei nichts finden, was den Verdacht bestätigte: Nach der Durchsuchung gab es laut Proton keinerlei Vorladungen oder Verhaftungen. Berichte über Hausdurchsuchungen wie bei „Baytouna“ gibt es viele in französischen Medien: Die Polizeiaktionen finden vor allem bei Dunkelheit statt. Oft werden die Verdächtigen demnach im Schlaf überrascht. Auf Kinder, die vor Ort sind, werde keine Rücksicht genommen.

Zum Teil komme es zu Misshandlungen durch die Polizei, wie die Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ in einem Anfang Februar veröffentlichten Bericht beschreibt. Eine weitere Maßnahme, die durch die Notstandsgesetze ohne vorherige juristische Kontrolle durchgeführt werden kann, ist der Hausarrest. Verdächtige werden dazu verpflichtet, sich in bestimmten Abständen auf der Polizeiwache zu melden und zu festgelegten Zeiten das Haus nicht zu verlassen. Laut „Amnesty International“ haben einige Betroffene dadurch ihren Job verloren.

Neben Nichtregierungsorganisationen kritisierten auch Experten der UN und der Europarat eine Einschränkung der Grundrechte und fordern eine Aufhebung des Ausnahmezustands. Jacques Toubon, staatlicher Ombudsmann für Bürgerrechte, forderte die Regierung angesichts Dutzender Beschwerden von Betroffenen dazu auf, „wieder zur Vernunft zurückzukehren“. Doch die Nationalversammlung in Paris beschloss Mitte Februar eine erneute Verlängerung des Ausnahmezustands bis Ende Mai.

Ausnahmezustand hilft nicht gegen Terror 

„Wir sind auf dem Weg in einen Polizeistaat“,  sagt Marie-Laure Basilien-Gainche. Die Professorin für Staatsrecht an der Universität Jean Moulin in Lyon ist eine der schärfsten Kritikerinnen der aktuellen Notstandsgesetze. Grundrechte wie die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit, die Achtung der Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung werden ihrer Meinung nach eingeschränkt, ohne dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöht werde. Denn ein effektives Mittel im Kampf gegen den Terrorismus sei der Ausnahmezustand nicht.

Marie-Laure Basilien-Gainche, Professorin für Staatsrecht in Lyon, fand die Verhängung des Ausnahmezustandes in Frankreich von Anfang an bedenklich. Foto: Carolin Küter

Etwa 3.300 Hausdurchsuchungen hat es nach Angaben des Innenministeriums seit November gegeben, in über 570 Fällen wurden Verfahren eingeleitet. Aber in nur sehr wenigen Fällen geht es dabei um Terrorismus, wie die zuletzt im Februar veröffentlichten Zahlen zeigen: Die zuständige Staatsanwaltschaft in Paris leitete fünf entsprechende Verfahren ein. „Das ist absolut unverhältnismäßig“, erklärt Basilien-Gainche.

Grundsätzlich gelte, dass das Ziel der Verhängung der Notstandsgesetze und das Ziel der darin vorgesehen Maßnahmen identisch sein müsse, also dem Kampf gegen den Terrorismus diene. Tatsächlich aber würden Hausdurchsuchungen auch dazu benutzt, um Drogen sicherzustellen, gegen illegale Einwanderer vorzugehen oder um besetzte Häuser zu räumen. Auch dass Umweltaktivisten am Rande der UN-Klimakonferenz in Paris im Januar verboten wurde zu demonstrieren, habe nichts mit dem Kampf gegen Terrorismus zu tun, so die Juristin: „Wir beobachten, wie der Ausnahmezustand zweckentfremdet wird.“ Er sei für die Behörden und Verwaltungen ein praktisches Mittel, um sich der Kontrolle durch die Justiz zu entziehen.

Was die zukünftige Entwicklung angeht, ist die Professorin eher skeptisch. Die geplante Verfassungsreform, mit der Präsident François Hollande der Regierung dauerhaft mehr Befugnisse bei der Terrorbekämpfung einräumen wollte, ist gescheitert, da sich beide Parlamentskammern vor allem beim Artikel zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Terroristen nicht einig waren. Basilien-Gainche fürchtet unabhängig davon längerfristige Auswirkungen der Notstandsgesetze:

Es hat sich bisher immer gezeigt, dass sich die Bevölkerung in Staaten, in denen der Ausnahmezustand gilt, daran gewöhnt, dass ihre Rechte eingeschränkt und die Befugnisse der Polizeibehörden erweitert werden. Anders gesagt: Man gewöhnt sich an einen Rechtsstaat, der die Rechte nicht mehr wirklich schützt.

Die Juristin hat den heutigen Justizminister Jean-Jacques Urvoas bei der Errichtung eines parlamentarischen Gremiums zur Überwachung des Ausnahmezustands beraten. Sie glaubt nicht, dass sich die Regierung von der Kritik an den Notstandsgesetzen beeindrucken lässt: „Unsere Regierung stellt sich taub und blind. Ihr Verhalten ist vollkommen irrational.“ Das Innenministerium war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen – aus Zeitgründen, wie es hieß.

Eintritt in eine „rechtlose Zeit“

Auch Laurence Junod-Fanget sieht den Rechtsstaat in Gefahr. Sorgen bereitet ihr neben dem aktuell geltenden Ausnahmezustand vor allem ein weiteres Anti-Terror-Gesetz. Sollte es in Kraft treten, könnten Terrorverdächtige bei Identitätskontrollen bis zu vier Stunden festgehalten werden, auch wenn sie ihre Papiere vorzeigen und ohne Recht auf einen Anwalt, so die Präsidentin der Anwaltskammer in Lyon. Zudem sei vorgesehen, dass es doppelt so lang dauere bis Straftaten verjähren. Damit werde der Ausnahmezustand normales Strafrecht. Junod-Fanget befürchtet den Eintritt in eine „rechtlose Zeit“. Sie sagt: „Das würde die Regeln, die seit Jahrzehnten gelten, von Grund auf verändern.“

Für Virginie Proton bleibt nach der Hausdurchsuchung bei „Baytouna“ vor allem ein Gefühl zurück: Enttäuschung. „Der Staat verhöhnt die Prinzipien Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“, sagt die Muslimin, die davon ausgeht, dass ihre Organisation zum Ermittlungsziel wurde, weil sie islamisch ist. Denn sie habe noch nicht davon gehört, dass konfessionslose Hilfsorganisationen, die Musliminnen beherbergen, durchsucht worden wären. „Ich liebe Frankreich”, sagt Proton, „ich hätte nicht gedacht, dass mal ein Unterschied zwischen den Bürgern gemacht wird.“

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Von Carolin Küter, Lyon

Carolin Küter lebt seit 2014 im französischen Lyon. Als freie Nachrichtenredakteurin beim TV-Sender “euronews” berichtet sie über internationale Politik. Als Autorin hat sie bisher vor allem für den “Weser-Kurier” aus Bremen gearbeitet. In ihren Reportagen, Interviews und Analysen berichtet sie, abseits der Hauptstadt Paris, über Themen aus Politik, Gesellschaft und Kultur.

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